10.11.2020

EU-Plastiksteuer auf nicht recyclefähige Kunststoffe

Ab dem 01.01.21 soll die sog. „Plastiksteuer“ in Kraft treten. Sie soll dazu dienen das Recycling von Altplastik zu fördern.

Trotz erheblicher Einwände seitens der Industrie, wird die im Juli 2020 vom Europäischen Rat verabschiedete Abgabe auf nicht recyclefähige Kunststoffe am 01.01.21 in Kraft treten.

Deutschland liegt mit Frankreich an der Spitze es Kunststoffeinsatzes, insbesondere in der Pharmaindustrie sind Plastikverpackungen derzeit unersetzlich.

Nach aktuellem Stand sollen 0,80 € für jedes nicht recyclefähige Kilogramm Kunststoff erhoben werden.

Für eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Baumberger,

Tel: 030 27909 139

Email: m.baumberger@noSpam.pharmaplace.de